Abwesenheitsverwaltung
Kurz gesagt: Hier prüfen Sie Abwesenheitsanträge aller Mitarbeiter — genehmigen, ablehnen oder stornieren. Als Standortleitung können Sie Anträge auch für andere Mitarbeiter anlegen.
Wofür ist das?
Mitarbeiter beantragen Abwesenheiten unter Mein Bereich → Abwesenheiten. Die Abwesenheitsverwaltung ist die Gegenstelle für Leitung: eingereichte Anträge prüfen und entscheiden. Die Standortleitung kann Anträge zusätzlich stellvertretend anlegen.
Öffnen Sie Abwesenheitsverwaltung unter Team & Organisation → Zeit & Abschlüsse.
Bei offenen Anträgen kann im Menü ein Hinweis (Badge) erscheinen. Auch das Verwaltungs-Dashboard zeigt Anträge zur schnellen Genehmigung.
Was Sie hier sehen und tun können
Therino kennt diese Abwesenheitsarten: Urlaub, Krank, Kind krank, Sonderurlaub, Überstundenabbau, Fortbildung.
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Eingereicht | Antrag wartet auf Entscheidung |
| Genehmigt | Antrag bestätigt |
| Abgelehnt | Antrag nicht angenommen |
| Storniert | Antrag zurückgenommen |
- Anträge filtern — nach Mitarbeiter, Art, Status, Zeitraum
- Genehmigen oder ablehnen — mit Auswirkung auf Urlaubskonto oder Stundenkonto
- Stornieren — berechtigte Rücknahme
- Für andere anlegen — Standortleitung über Neuer Eintrag (siehe unten)
Antrag für einen Mitarbeiter anlegen
Die Standortleitung sieht oben rechts die Schaltfläche Neuer Eintrag. Die Teamleitung sieht diese Schaltfläche nicht und kann Anträge weiterhin nur einsehen, nicht genehmigen.
- Klicken Sie auf Neuer Eintrag.
- Wählen Sie den Mitarbeiter, die Art und den Zeitraum.
- Speichern Sie den Eintrag.
Der Antrag startet als Eingereicht. Er muss danach wie jeder andere Antrag genehmigt oder abgelehnt werden. Anlegen ersetzt die Genehmigung nicht.
Krankheit während Urlaub
Wenn ein Mitarbeiter während genehmigten Urlaubs krank wird, zeigt Therino in der Abwesenheitsübersicht an, wie viele Arbeitstage krankheitsbedingt ersetzt wurden (z. B. „2 AT krankheitsbedingt ersetzt“). Der Urlaubssaldo wird entsprechend angepasst — prüfen Sie die Anzeige bei Krank-Abwesenheiten in Urlaubszeiträumen.
Worauf Sie achten sollten
- Urlaub wird in Stunden abgezogen (nicht pauschal in Tagen) — abhängig vom Arbeitszeitmodell des Mitarbeiters.
- Offene Anträge können als vorgemerkter Verbrauch im Urlaubskonto erscheinen.
- Teamleitung kann Abwesenheiten einsehen, aber nicht genehmigen — das ist Aufgabe der Standortleitung.
- Halbe freie Tage laufen in der Praxis nicht über Urlaub, sondern über Absprache und reduzierte Zeiterfassung — der fehlende Anteil wird vom Überstundenkonto abgezogen. Details für Mitarbeiter: Abwesenheiten — Halbe Urlaubstage.
- Sonderregel 24.12. und 31.12.: Unter Administration → Praxis-Einstellungen → Urlaub können Sie die Checkbox Am 24.12. und 31.12. nur die Hälfte der Sollzeit vom Urlaubskonto abziehen aktivieren. Der Arbeitstag bleibt voll bezahlt; vom Urlaubskonto geht nur die Hälfte der Sollstunden ab. Das Aktivieren läuft über eine Vorschau. Nach dem Ausschalten bleiben bereits genehmigte Abzüge unverändert; eingereichte und neue Anträge werden wieder voll berechnet. In Vorschau und Listen können Sollzeit und Urlaubskonto getrennt erscheinen. Das ist keine frei wählbare halbe Urlaubstag-Funktion.
- Fallback: Beantragt ein Mitarbeiter Urlaub für einen halben Tag an einem anderen Datum, steht das oft in der Notiz des Antrags (z. B. „Nur halber Tag — bis 13:00 Uhr“). Nach Genehmigung erfassen Sie in der Mitarbeiter-Akte → Beschäftigung → Urlaubsanspruch eine Urlaubskorrektur und schreiben die zu viel abgezogenen Stunden gut — siehe Stammdaten — Beschäftigung.
Wenn etwas nicht klappt
- Genehmigung nicht möglich: Fehlende Berechtigung oder unzureichendes Urlaubsbudget.
- Antrag fehlt: Mitarbeiter hat noch nicht eingereicht oder Filter schließt ihn aus.