Arbeitszeit ändern
Kurz gesagt: Wenn sich die Wochenstunden eines Mitarbeiters ändern, legen Sie ein neues Arbeitszeitmodell und einen neuen Jahresurlaubsanspruch an. Beide gelten ab demselben Datum. Das bisherige Modell und der bisherige Anspruch bleiben für die Zeit davor erhalten.
Wann brauche ich das?
- Die Wochenstunden sinken oder steigen, die Wochentage bleiben gleich (Beispiel: 38 Stunden auf 30 Stunden, weiter montags bis freitags).
- Zusätzlich ändern sich die Arbeitstage (Beispiel: nur noch montags bis donnerstags).
Der Ablauf ist in beiden Fällen derselbe.
Das brauchen Sie vorher
- Rolle: Standortleitung oder Geschäftsführung in Therino.
- Den ersten Tag, ab dem die neuen Stunden gelten.
- Die neuen Zeiten je Wochentag laut Vertrag.
- Den Jahresurlaub in Tagen laut Arbeitsvertrag (zum Beispiel 30 Tage).
Schritt für Schritt
1. Mitarbeiter öffnen
- Melden Sie sich in Therino an.
- Öffnen Sie Team & Organisation → Mitarbeiter.
- Klicken Sie auf die Person.
2. Neues Arbeitszeitmodell anlegen
- Wechseln Sie zum Reiter Arbeitszeitmodell.
- Klicken Sie auf Neues Modell.
- Lassen Sie den Modelltyp auf Wöchentlich gleichbleibend.
- Tragen Sie bei Gültig ab den ersten Tag mit den neuen Stunden ein.
- Passen Sie Arbeitszeiten pro Wochentag an.
Gleichbleibende Wochentage: Die Haken bei den Arbeitstagen bleiben wie bisher. Sie ändern nur Von, Bis und bei Bedarf die Pause, sodass die Woche den neuen Stunden entspricht (im Beispiel 30 Stunden).
Andere Wochentage: Setzen Sie wegfallende Tage auf Frei und tragen Sie bei den verbleibenden Tagen die neuen Zeiten ein.
- Speichern Sie das Modell.
Gültig ab ist der erste Tag, an dem die neuen Stunden gelten. Tage davor rechnen weiter mit dem bisherigen Modell. Ein zu frühes Datum verändert Sollstunden und Urlaub in der Vergangenheit. Ein zu spätes Datum lässt die alten Stunden länger gelten.
Das bisherige Modell bleibt unverändert. Es ist die Grundlage für die Zeit vor dem neuen Datum.
Legen Sie zuerst das Arbeitszeitmodell an und danach den Jahresanspruch. Die Umrechnung der Urlaubstage in Stunden nutzt das Modell, das am Tag Gültig ab gilt.
3. Neuen Jahresurlaubsanspruch anlegen
Durch die neuen Stunden ändert sich der Jahresurlaub in Stunden. Die Anzahl der Tage im Vertrag kann gleich bleiben.
- Wechseln Sie zum Reiter Beschäftigung.
- Klicken Sie im Bereich Urlaubsanspruch auf Jahresanspruch hinzufügen.
- Tragen Sie bei Gültig ab dasselbe Datum ein wie beim Arbeitszeitmodell.
- Lassen Sie die Eingabeart auf Tage eingeben.
- Tragen Sie bei Urlaubstage / Jahr die Tage aus dem Vertrag ein (Beispiel: 30).
- Prüfen Sie die angezeigte Umrechnung (Tage mal Stunden pro Tag).
- Tragen Sie bei Grund den Anlass ein, zum Beispiel „Arbeitszeit von 38 auf 30 Stunden“.
- Klicken Sie auf Speichern.
Der Dialog schlägt oft den 1. Januar oder das Eintrittsdatum vor. Dieser Vorschlag gehört zur Ersteinrichtung. Bei einer Stundenänderung tragen Sie den ersten Tag der neuen Arbeitszeit ein — dasselbe Datum wie im Arbeitszeitmodell.
Therino teilt den Urlaub des Jahres anteilig nach Kalendertagen: bis zum Tag vor Gültig ab nach dem bisherigen Anspruch, ab Gültig ab nach dem neuen. Die Stunden pro Urlaubstag kommen aus dem Arbeitszeitmodell, das an diesem Tag gilt. Ein Wechsel am 1. Juli ergibt ungefähr zwei Hälften; ein anderes Datum ergibt andere Anteile.
4. Resturlaub prüfen
- Bleiben Sie im Reiter Beschäftigung.
- Lesen Sie die Karte Aktueller Resturlaub.
Der Resturlaub muss nach der Anpassung noch ausreichen. Genehmigter Urlaub, der über den neuen Anspruch hinausgeht, bleibt sonst als Minus stehen.
Reicht der Resturlaub nicht, besprechen Sie das mit dem Mitarbeiter. Urlaub, der noch in der Zukunft liegt, kann zurückgenommen werden, damit der Jahresanspruch eingehalten wird. Alternativ lässt sich die Differenz mit Überstunden ausgleichen.
Wenn etwas nicht klappt
- Die Umrechnung zeigt die alten Stunden pro Tag: Das neue Arbeitszeitmodell fehlt oder Gültig ab liegt vor dem Modell. Legen Sie zuerst das Modell an und verwenden Sie in beiden Dialogen dasselbe Datum.
- Sollstunden ändern sich schon vor dem Wechsel: Gültig ab am Arbeitszeitmodell liegt zu früh.
- Der ganze Jahresanspruch hat sich rückwirkend geändert: Gültig ab am Jahresanspruch liegt zu früh, oft auf dem vorgeschlagenen 1. Januar.